Hausordnung
Liebe Besucher der Hutbergbühne Kamenz! Wir freuen uns über Ihren Besuch und sind bemüht, Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Bitte beachten Sie aus diesem Grund unsere Hausordnung. Vielen Dank!
Diese Hausordnung dient der geregelten Benutzung und Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung auf dem gesamten Gelände der Hutbergbühne mit dem Ziel, die Gefährdung oder Schädigung von Personen und Sachen zu verhindern.
Hausrecht, Anweisungen des Personals und von Einsatzkräften
Der Stadtverwaltung Kamenz und deren Vertretern bzw. den jeweiligen Veranstaltern steht auf dem gesamten Gelände der Hutbergbühne das Hausrecht zu. Dieses wird teilweise von beauftragten Dienstkräften, dem Ordnungsdienst und gegebenenfalls Einsatzkräften (Rettung, Feuerwehr, Polizei) ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist.
Eintritt
Der Eintritt zu einer Veranstaltung ist nur mit gültigem Veranstaltungsticket gestattet. Jeder Besucher ist verpflichtet, auf Verlangen sein Veranstaltungsticket dem Ordnungsdienst vorzuweisen. Offensichtlich alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt zur Hutbergbühne.
Jugendschutz und Altersgrenzen
Es gilt das Jugendschutzgesetz. Der Ordnungsdienst ist angewiesen die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zu überwachen und zu kontrollieren. Jugendlichen unter 16 Jahren wird nur mit einer erwachsenen Begleitperson im Sinne des Jugendschutzgesetzes Zutritt zum Gelände gewährt. Kindern unter sechs (6) Jahren wird nur in Ausnahmefällen der Zutritt zur Veranstaltung gewährt, beachten Sie bitte die Informationen des jeweiligen Veranstalters.
Mitgebrachte Speisen und Getränke
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Der Ordnungsdienst ist befugt, Körper- und Taschenkontrollen durchzuführen und Besuchern mit Speisen oder Getränken den Zutritt zu verwehren. Ausnahmen können beim Veranstalter erfragt werden.
Alkoholische Getränke
Alkoholische Getränke werden auf dem Gelände nur an Besucher über 16 Jahren nach Vorlage des amtlichen Lichtbildausweises abgegeben.
Regenschirme
Da Regenschirme anderen Besuchern die Sicht verdecken und im Ernstfall auch ein Sicherheitsrisiko darstellen können, bitten wir Sie, möglichst auf wetterfeste Regenkleidung zurückzugreifen. Ein generelles Regenschirm-Verbot besteht nicht. Zu einzelnen Veranstaltungen behalten wir uns jedoch ausdrücklich vor, das Einbringen generell zu untersagen.
Verhalten und Müllentsorgung
Auf dem Gelände hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Treppen, Aufgänge, Wege etc. sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten. Für die Entsorgung von anfallendem Müll sind die vorhandenen Mülleimer zu verwenden. Das achtlose Wegwerfen oder Hinterlassen von Müll wird vom Ordnungsdienst überwacht.
Auf dem gesamten Gelände ist verboten:
- das Mitbringen jeglicher Art von Glasbehältern- und flaschen, sowie das Mitbringen von Getränkedosen
- jegliche Art von politischer Propaganda oder Handlungen, sowie die Äußerung, Verwendung oder Verbreitung von rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen radikalen, insbesondere rechtsradikalen Parolen, Gesten, Emblemen oder Symbolen
- das Mitführen von Laserpointern und Waffen jeglicher Art
- das Mitbringen von Feuerwerkskörpern, pyrotechnischen Gegenständen, Gasflaschen jeglicher Art (bengalisches Feuer, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben, Wunderkerzen, leicht entzündliche Druckbehälter, etc.)
- das Entzünden von offenem Feuer
- das Werfen mit Gegenständen jeglicher Art
- das Mitführen von Tieren mit Ausnahme von Blindenhunden
- die Verrichtung der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten
- das Betreten von Bereichen, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind
- das Mitbringen von sperrigen und gefährlichen Gegenständen (dazu zählen auch Picknick-Decken und Picknick-Körbe, Kühltaschen, Klappstühle, große Rucksäcke, Schirme, Selfie-Sticks, Helme, Fahrräder und ähnliches.)
- das Mitbringen von Rauschmitteln
- bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern
- bauliche und sonstige Anlagen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben
Personenkontrollen und Ausschluss
Die Inhaber des Hausrechts behalten sich das Recht vor, Taschen- und Körperkontrollen durchzuführen. Der Ordnungsdienst darf Personen, auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel, dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von verbotenen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Dem Ordnungsdienst ist Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten. Solange der Besucher keine angemessene Kontrolle zulässt, darf der Ordnungsdienst davon ausgehen, dass er gegen ein Zugangsverbot zu verstoßen beabsichtigt und aus diesem Grund den Eintritt/Aufenthalt verweigern. Der Veranstalter ist zum ersatzlosen Ausschluss und Verweis von der Veranstaltung berechtigt, wenn der Besucher den Bühnenbereich betritt, Absperrgitter übersteigt gewalttätige Auseinandersetzungen veranlasst oder daran teilnimmt, sexistische oder rassistische Handlungen vornimmt oder solche Haltungen kundtut. Wird ein Besucher aus oben genannten Gründen vom Veranstaltungsgelände verwiesen oder nicht zugelassen, so hat er keinen Anspruch auf Geldersatz für sein Ticket.
Erste Hilfe/Verletzungen/Sachschäden/Fundsachen
Bei Verletzungen oder Erkrankungen steht ein Sanitätsteam zur Verfügung. Jeder Unfall/Personenschaden ist unverzüglich dem Ordnungsdienst mitzuteilen. Entstandene Sachschäden sind unverzüglich dem Ordnungsdienst anzuzeigen sowie auf dem Gelände gefundene Gegenstände sind abzugeben. Für Sach- oder Personenschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Davon ausgenommen ist die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Kartenrücknahme
Die Rücknahme der Karten erfolgt nur bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter. Bei Änderung des Programms aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit des Künstlers) entsteht dem Kunden kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Karte ihre Gültigkeit. Kaufen Sie Ihre Karten nur an den autorisierten Vorverkaufsstellen.
Bild-, Video- und Tonaufnahmen durch Besucher
Die Aufnahme von Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen von Veranstaltungen auf dem Gelände ist ohne Genehmigung des Veranstalters ausnahmslos verboten. Professionelle Video-/Fotokameras und Tonaufzeichnungsgeräte dürfen ohne Genehmigung des Veranstalters nicht eingebracht werden. Die Einhaltung dieser Regelung wird vom Ordnungsdienst überwacht. Ein Verstoß kann zum Verweis von der Veranstaltung durch den Ordnungsdienst führen. Ton-, Film- und Videoaufnahmen auch für den privaten Gebrauch sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der Besucher eine Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte. Eine von der Regel abweichende Fotoerlaubnis ist unter besonderen Umständen und nach vorheriger Absprache möglich.
Bildaufnahmen
Der Konzertbesucher ist damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations- und Dokumentationszwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- sowie audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.
Lärm
Bei Konzerten kann aufgrund hoher Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Es wird dringend empfohlen, bei lauten Veranstaltungen einen geeigneten Gehörschutz zu verwenden.
Parken/Auffahrtsgenehmigung/Barrierefreiheit
Fahrzeuge können auf den ausgewiesenen öffentlichen Parkplätzen in der Umgebung abgestellt werden. Die Inhaberin des Hausrechts übernimmt keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge. Auf dem Gelände und in unmittelbarer Umgebung herrscht zum Zeitpunkt der Veranstaltung ein Parkverbot. Gäste mit Schwerbeschädigtenausweis und entsprechendem blauen Behindertenparkausweis haben die Möglichkeit, im Vorfeld per Email an info@hutbergbuehne-kamenz.de eine Zufahrts- bzw. Parkgenehmigung in Bühnennähe zu beantragen. Die Bühne verfügt über einen extra ausgewiesenen Bereich für bis zu 6 Rollstuhlfahrer. Die Behindertentoilette befindet sich in unmittelbarer Nähe.
Sitzplätze
Zur Veranstaltung herrscht freie Platzwahl und es besteht kein Sitzplatzanspruch. Zu ausgewählten Veranstaltungen gibt es Ausnahmen zu dieser Regelung.